Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Hinweise
Das Schildipark-Gelände ist Privatgelände. Der Schildipark übt für das gesamte Gelände einschließlich der darauf befindlichen Gebäude das Hausrecht aus.
Kinder ab 12 Jahren dürfen den Schildipark-Park ohne Begleitung eines Erwachsenen besuchen. Wir übernehmen jedoch keine Aufsichts- und Betreuungspflicht für diese Kinder. Kindern unter 12 Jahren ist der Besuch nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.
2. Öffnungszeiten
Die jeweils gültigen Öffnungszeiten sind den Aushängen, unseren Flyern und unserer Homepage zu entnehmen.
3. Verhalten / Nutzung der Anlage
Der Eintritt auf das Gelände ist kostenfrei.
Wir bitten alle Gäste um gegenseitige Rücksichtnahme. Insbesondere weisen wir Begleitpersonen darauf hin, zwingend ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen. Wir übernehmen keine Betreuungspflicht der Kinder. Diese obliegt ausschließlich der/den Begleitperson/en.
Den Anweisungen des Personals und den Hinweisen im Schildipark ist stets Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung oder die Anweisungen der Mitarbeiter ist der Betreiber berechtigt, die jeweiligen Gäste des Geländes zu verweisen (Hausrecht).
Zur Gewährleistung der Sicherheit aller Gäste behalten wir uns vor, Personen, deren Einlass in den Schildipark bedenklich erscheint (z.B. erkennbar alkoholisiert etc.), den Zutritt ohne Angabe von Gründen zu verwehren.
Zur Sicherheit aller Gäste, insbesondere der Kinder, sind das Mitnehmen und die Verwendung jeglicher eigenen Spielzeuge verboten und Fahrzeuge wie z. B.: Fahrräder, Tretroller, Elektroroller, Rollschuhe und Inlineskates auf dem gesamten Gelände verboten.
Ebenso ist die Mitnahme von Drohnen und anderer ferngesteuerter Geräte sowie gefährlichen Gegenständen (z.B. Waffen, Messer, Schlagringen etc.) nicht zulässig. Mutwilliges Lärmen ist untersagt.
Das Klettern auf Bäume, Anlagen und Bauten ist verboten.
Alle Anlagen und Einrichtungen im Schildipark dürfen nur gemäß ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Unbeschadet unserer Verpflichtung, die Einrichtungen und Anlagen in einem ordnungsgemäßen und sicheren Zustand zu halten, erfolgt die Nutzung der Anlage auf eigene Gefahr. Wir und unsere Mitarbeiter haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Das Rauchen im Gelände ist strengstens verboten und nur in den entsprechend gekennzeichneten Bereich erlaubt.
Hunde sind grundsätzlich nicht erlaubt.
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4. Umgang mit Tieren
Die Tiere des Schildipark erhalten sorgfältig zusammengesetztes, ihren Bedürfnissen entsprechendes Futter. Um die Gesundheit der Tiere nicht zu gefährden, gilt im Schildipark ein absolutes Fütterungsverbot. Viele Pflanzen sind für bestimmte Tiere giftig – verfüttern Sie daher auch keine Pflanzen.
Der Schildipark behält sich vor, Personen, die dem Fütterungsverbot zuwider handeln, des Schildipark zu verweisen und auch zukünftig vom Besuch auszuschließen.
Auch Tiere brauchen Ruhe. Versuchen Sie daher nicht, die Aufmerksamkeit der Tiere durch lautes Rufen u.ä. auf sich zu lenken. Halten Sie keine Stöcke, Regenschirme oder andere Gegenstände in Reichweite der Tiere. Begegnen sie unseren Tieren grundsätzlich immer von vorn.
Dass Füttern unserer Tiere ist grundsätzlich nicht gestattet, es sei denn, es ist explizit ausgewiesen. Dafür darf jedoch ausschließlich das vom Schildipark bereitgestellte Futter verwendet werden.
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5. Haftung
Die Nutzung der Anlage geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr und Verantwortung. Veranstaltungen finden mit Tieren in der freien Natur statt, wo jeder Aufenthalt mit gewissen Risiken verbunden ist.
Sollten Gäste bei der Benutzung der Einrichtungen und Anlagen im Schildipark durch eigene Unachtsamkeit oder vorsätzlich Schaden verursachen oder anderen Gästen Schaden zufügen, haften sie für diesen. Bei Beschädigung oder Verlust ist Ersatz zu leisten.
Personen- oder Sachschäden, gleich welcher Art, sind vor Verlassen dem Schildipark anzuzeigen. Sollte Grund zur Annahme bestehen, dass aufgrund von Geschehnissen Schaden zu einem späteren Zeitpunkt entstehen könnte, so muss dieser ebenso gemeldet werden. Erfolgt eine Schadensmeldung erst nach Verlassen des Geländes, so ist ein Schadensanspruch ausgeschlossen.
6. Film- und Fotoaufnahmen
Das Filmen und Fotografieren sind im Gebäude grundsätzlich erlaubt. Andere Gäste dürfen jedoch nur mit deren Zustimmung aufgenommen werden. Zum Zwecke gewerblicher Aufnahmen und für die Presse ist eine vorherige, schriftliche Genehmigung seitens des Schildipark erforderlich.
Im Schildipark werden zeitweise Film- und Fotoaufnahmen durch die Mitarbeiter des Schildipark oder Dritte getätigt. Die Bereiche werden, soweit möglich, gekennzeichnet. Bitte meiden Sie diese Bereiche, wenn Sie nicht wünschen, dass eventuell von Ihnen getätigte Aufnahmen in der Öffentlichkeit verwertet bzw. zu Werbezwecken verwendet werden oder teilen Sie dies dem Fotografen/Filmteam mit. Geschieht dies nicht, gehen wir davon aus, dass die Verwertung honorarfrei gestattet wird.
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FV Schildipark Panketal e. V.
Claudia Schulze
Vorsitzende
Panketal, den 01.01.2025